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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen von Quickspace B.V.

Begriffsbestimmungen

  1. QuickSpace: QuickSpace B.V. mit Sitz in Oldenzaal, Niederlande.
  2. Mieter: der gewerbliche Vertragspartner, der Produkte von QuickSpace mietet und/oder Dienstleistungen von QuickSpace in Anspruch nimmt.
  3. Produkte: alle von QuickSpace vermieteten modularen Konstruktionen, aufblasbaren Konstruktionen, Trennwandsysteme, Zubehör, Befestigungsmaterialien, Gebläse, Kabel, Ballast, Transportkisten und sonstige Ausrüstung.
  4. Dienstleistungen: alle von QuickSpace erbrachten Dienstleistungen, darunter Transport, Aufbau, Abbau, Reparatur, Inspektion, Wartung und Support.
  5. Angebot: jedes Angebot von QuickSpace, sei es schriftlich oder per E-Mail, einschließlich Anhänge.
  6. Auftragsbestätigung: die schriftliche Bestätigung von QuickSpace, in der der Vertrag, der Zeitplan, der Ort, der Preis und der Umfang festgelegt sind.
  7. Vertrag: der Vertrag zwischen QuickSpace und dem Mieter, bestehend aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot und diesen Bedingungen.
  8. Ort: der Ort, an dem die Produkte geliefert, installiert, genutzt und/oder demontiert werden.
  9. Veranstaltung: jede Messe, jeder Kongress, jede Aktivierungsmaßnahme, jede Produktion oder jeder andere geschäftliche Einsatz, für den die Produkte verwendet werden.
  10. Mietdauer: der Zeitraum von der Übergabe bis zur Rücknahme und Abnahme durch QuickSpace, wie in diesen Bedingungen näher festgelegt.
  11. Übergabe: Der Zeitpunkt, zu dem die Produkte vom QuickSpace dem Mieter am Standort zur Verfügung gestellt oder, falls der Transport ohne Installation am Standort erfolgt, an den ersten Spediteur übergeben wurden, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.Rücknahme: Der Zeitpunkt, zu dem die Produkte tatsächlich vom QuickSpace abgeholt oder entgegengenommen und vom QuickSpace geprüft wurden.
  12. Technische Daten: produktspezifische Grenzwerte und Anweisungen, darunter Belastungen, Belegungszahlen, Windgrenzwerte, Stromversorgungsanforderungen, Befestigungsmethoden und Wartungsanweisungen.
  13. Autorisierter Partner: Ein von QuickSpace benannter Dritter, der im Namen von QuickSpace (Unter-)Auftragsarbeiten ausführt.
  14. Schaden: jede Beschädigung, jeder Verlust, jeder Diebstahl, jede Verschmutzung, jeder Defekt, jede Wertminderung oder jede Unbrauchbarkeit von Produkten, einschließlich Folgekosten wie Transportkosten, Arbeitsstunden und entgangene Mieteinnahmen.

Geltungsbereich und Anwendungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für B2B-Transaktionen.
  2. Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge, sofern QuickSpace nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich abgelehnt.
  4. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) unterzeichneter Vertrag oder Auftragsbestätigung, (b) Angebot, (c) diese Bedingungen.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck so nahe wie möglich kommt.
  6. Der niederländische Text ist maßgebend. Übersetzungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind unverbindlich und 14 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald QuickSpace eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt hat oder sobald QuickSpace nach schriftlicher Annahme mit der Ausführung beginnt.
  3. Der Mieter haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen über den Veranstaltungsort, den Ablauf, die Erreichbarkeit, die Sicherheitsvorschriften sowie alle Umstände, die die Durchführung beeinflussen.
  4. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot oder in der Auftragsbestätigung sind für QuickSpace nicht bindend.

Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe und der schriftlichen Abnahme durch QuickSpace.
  2. Werden Produkte von QuickSpace installiert, gilt die Übergabe als erfolgt, wenn: der Mieter die Installation abgenommen hat oder QuickSpace die Fertigstellung gemeldet hat und der Mieter diese vor der ersten Nutzung nicht schriftlich unter Angabe von Gründen abgelehnt hat.
  3. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch QuickSpace möglich und kann zusätzliche Miet- und Umplanungskosten nach sich ziehen.
  4. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Tagesmiete pro Kalendertag zu zahlen, unbeschadet des Rechts von QuickSpace auf zusätzlichen Schadensersatz, einschließlich entgangener Mieteinnahmen.

Lieferung, Transport und Logistik

  1. Liefertermine und -zeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
  1. Der Mieter sorgt für einen ungehinderten und sicheren Zugang zum Standort, einschließlich Laderampe, Aufzüge, Durchgänge, Genehmigungen für das Be- und Entladen sowie etwaige Ausweise oder Sicherheitsunterweisungen.
  2. Wartezeiten, Verzögerungen durch den Standort oder den Mieter sowie Wartezeiten auf den Zugang werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Tarifen oder, falls diese fehlen, zu den Standardstundensätzen von QuickSpace in Rechnung gestellt.
  3. Wenn QuickSpace den Transport organisiert, ist QuickSpace berechtigt, den Spediteur und die Route festzulegen. Der Mieter bleibt für den korrekten Entladeort und dessen Erreichbarkeit verantwortlich.
  4. Internationale Vermietung: Der Mieter ist für alle lokalen Vorschriften, Zolldokumente, Einfuhrzölle, Steuern, Kautionen und Genehmigungen verantwortlich.
  5. Falls eine vorübergehende Einfuhrregelung oder ein ATA-Carnet erforderlich ist, sorgt der Mieter rechtzeitig dafür, sofern mit Quickspace nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  6. Verzögerungen beim Zoll oder an der Grenze gehen zu Lasten und auf Risiko des Mieters, einschließlich Lagerkosten, Rücktransport und Personalkosten.
  7. Gefahrenübergang beim Transport: Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte auf den Mieter über, sobald die Produkte an den ersten Frachtführer übergeben wurden, auch wenn QuickSpace den Transport (mit)organisiert.
  8. Soweit zwingende Beförderungsvorschriften wie das CMR gelten, bleiben diese für den Beförderer uneingeschränkt anwendbar. Die Risikoverteilung zwischen QuickSpace und dem Mieter gilt jedoch weiterhin für das Verhältnis zwischen ihnen.

Montage und Demontage

  1. Die Montage und Demontage werden von QuickSpace oder autorisierten Partnern durchgeführt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Mieter gewährt QuickSpace ausreichend Zeit und Zugang, um die Arbeiten sicher ausführen zu können. Die Arbeiten finden an Werktagen während der regulären Arbeitszeiten statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nacht-, Wochenend- und Eilaufträge werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Eine Installation durch den Mieter oder Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch QuickSpace und ausschließlich gemäß den Spezifikationen zulässig. In diesem Fall erlöschen etwaige Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich Eignung, Stabilität und Leistung, soweit diese mit der Installation zusammenhängen; der Mieter bleibt in vollem Umfang für die Sicherheit, die Befestigung und die ordnungsgemäße Montage verantwortlich und stellt QuickSpace von allen damit verbundenen Schäden und Ansprüchen frei.
  4. Der Mieter sorgt dafür, dass der Aufstellungsort eben, geebnet, tragfähig und sicher sowie frei von Hindernissen, Leitungen und Gefahren ist. Der Mieter meldet vorhandene Kabel, Rohre und Leitungen im Voraus.
  5. QuickSpace ist berechtigt, die Installation zu verweigern oder einzustellen, wenn der Veranstaltungsort unsicher ist oder gesetzliche oder veranstaltungsortbezogene Vorschriften nicht eingehalten werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattung führt.

Verwendung der Produkte

  1. Der Mieter nutzt die Produkte ausschließlich bestimmungsgemäß sowie gemäß den Spezifikationen und Anweisungen von QuickSpace.
  2. Ohne schriftliche Genehmigung ist es untersagt: bauliche Veränderungen vorzunehmen, die Produkte an Gebäudestrukturen oder Fußböden zu befestigen, zu sägen, zu nageln, zu schrauben, zu schneiden, zu kleben, zu kleben oder zu bekleben, Konfetti, Luftschlangen, Glitzer, Krepppapier oder andere stark verschmutzende Materialien in oder an den Produkten zu verwenden, umweltgefährdende oder brandgefährliche Stoffe in oder in der Nähe der Produkte zu platzieren, Produkte nach der Übergabe zu versetzen.
  3. Traversen und AV-Integration: Die Produkte dienen nicht als tragende Konstruktion für Traversen, Beleuchtung, Lautsprecher, Videowände oder andere Lasten, es sei denn, QuickSpace hat die Belastung, Befestigung und Konfiguration schriftlich genehmigt.
  4. Publikum und Dritte: Der Mieter ist für die Aufsicht, die Kontrolle der Menschenmengen, Absperrungen sowie die Freihaltung von Fluchtwegen, Feuerlöschvorrichtungen und Notausgängen verantwortlich.
  5. Der Mieter sorgt dafür, dass Mitarbeiter und externe Lieferanten die Anweisungen kennen und befolgen.
  6. Stromversorgung und Betriebsbedingungen: Der Mieter sorgt für eine kontinuierliche, ausreichende und stabile Stromversorgung gemäß den Spezifikationen. Das Abschalten oder Trennen der Stromversorgung ohne Zustimmung von QuickSpace ist untersagt, solange QuickSpace die Produkte nicht zur Demontage freigegeben hat.
  7. Bei gefährlichen Situationen, Verstößen oder Missbrauch ist QuickSpace berechtigt, die Nutzung einzustellen, die Produkte zu demontieren und zu entfernen, wobei die Kosten vom Mieter zu tragen sind und keine Rückerstattung der Miete erfolgt.

Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich für:

  1. alle Genehmigungen, Zustimmungen und die Einhaltung lokaler Vorschriften, sichere Standortbedingungen und Zugangsvoraussetzungen, Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und unbefugter Nutzung, Einhaltung der Spezifikationen, maximale Belegung und Sicherheitsabstände, Schäden am Standort oder am Eigentum Dritter durch Befestigung, Versetzung oder Nutzung.
  2. Der Mieter meldet Vorfälle, Schäden, Beinaheunfälle und Beschwerden unverzüglich an QuickSpace und kooperiert bei der Untersuchung.

Inspektion, Reklamationen und Reparatur

  1. Der Mieter überprüft die Produkte unmittelbar bei der Übergabe. Sichtbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden und im Übergabeprotokoll festzuhalten.
  2. Erfolgt vor der Nutzung keine Meldung, gelten die Produkte als angenommen und in einwandfreiem Zustand erhalten.
  3. Störungen während der Nutzung werden unverzüglich gemeldet. Der Mieter befolgt die Anweisungen von QuickSpace zur Fehlerbehebung.
  4. Die Zahlungsverpflichtung wird durch Reklamationen nicht ausgesetzt.
  5. Bei einer berechtigten Reklamation wird QuickSpace nach eigenem Ermessen eine Reparatur vornehmen, den Artikel ersetzen oder eine angemessene Gutschrift gewähren, soweit dies im Hinblick auf die Veranstaltungsplanung angemessen und praktikabel ist.

Schäden, Verlust und Diebstahl

  1. Vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme und Abnahme trägt der Mieter das gesamte Risiko für die Produkte.
  2. Der Mieter haftet für alle Schäden, unabhängig von deren Ursache, einschließlich Schäden, die durch Besucher, Drittanbieter, höhere Gewalt und Witterungseinflüsse verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar auf ein QuickSpace zuzurechnendes Verschulden zurückzuführen.
  3. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts erstattet der Mieter unverzüglich Anzeige und legt das Polizeiprotokoll sowie sonstige Belege vor.
  4. QuickSpace ist berechtigt, den Schaden auf der Grundlage folgender Posten zu berechnen: Reparaturkosten einschließlich Arbeitsstunden, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder irreparablem Schaden, Reinigungskosten, Transport- und Bearbeitungskosten sowie gegebenenfalls nachweisbare entgangene Mieteinnahmen.

Versicherung

  1. Der Mieter hält während der Mietdauer auf eigene Kosten folgende Versicherungen aufrecht: eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden an Personen und Sachen Dritter im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Produkte abdeckt, sowie eine Versicherung für gemietete Gegenstände, die Schäden, Verlust und Diebstahl der Produkte am Veranstaltungsort und während des Transports abdeckt, wobei die Versicherungssumme mindestens dem Wiederbeschaffungswert entsprechen muss.

     2. Auf Anfrage legt der Mieter vor der Übergabe einen Versicherungsnachweis vor.

      3. Soweit möglich, sorgt der Mieter dafür, dass der Versicherer auf Regressansprüche gegenüber QuickSpace, dessen Mitarbeitern und autorisierten Partnern verzichtet.

Preise und Bezahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich staatlicher Abgaben oder Gebühren, sofern nicht anders angegeben.
  2. Die Zahlung erfolgt in Euro, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto, ohne Aufrechnung, Aufschub oder Einbehalt. Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

      3. QuickSpace kann eine Vorauszahlung, eine Kaution oder eine Sicherheit verlangen. Bei Nichtzahlung kann QuickSpace die Leistung aussetzen.

      4. Bei verspäteter Zahlung gerät der Mieter von Rechts wegen in Verzug. Der Mieter hat Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu zahlen, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der höhere Zinssatz, zuzüglich außergerichtlicher Inkassokosten in Höhe von 15 Prozent der Hauptsumme, mindestens jedoch 150 Euro, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stornierung und Änderungen

  1. Eine Stornierung durch den Mieter ist nur gültig, wenn sie schriftlich bei QuickSpace eingegangen ist.

      2. Bei einer Stornierung vor Beginn der Veranstaltung hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe des gesamten Auftragswerts ohne Mehrwertsteuer zu zahlen:

  • mehr als 90 Tage: 40 Prozent
  • 90 bis einschließlich 60 Tage: 50 Prozent
  • 59 bis einschließlich 30 Tage: 60 Prozent
  • 29 bis einschließlich 10 Tage: 80 Prozent
  • weniger als 10 Tage oder während der Mietdauer: 90 Prozent

       3. Ein Nichterscheinen oder die Verweigerung des Zutritts am vereinbarten Termin gilt als Stornierung am Tag selbst und wird zu 100 Prozent in Rechnung gestellt, zuzüglich nachweisbarer Mehrkosten.

       4. Änderungen hinsichtlich Mengen, Produkttypen, Branding oder Zeitplan sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch QuickSpace verbindlich und können zu Umplanungskosten und Preisanpassungen führen.

       5. QuickSpace kann Änderungen ablehnen, wenn diese die Planung, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit gefährden.

Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von QuickSpace liegt und der die (rechtzeitige) Erfüllung verhindert oder in erheblichem Maße erschwert, darunter Krieg, Terror, Unruhen, Epidemien, extreme Wetterbedingungen, Transportstörungen, Grenzschließungen, Zollembargos, Streiks, Energie- oder Wasserversorgungsstörungen sowie Leistungsstörungen von Lieferanten oder Transportunternehmen.
  2. QuickSpace meldet Fälle höherer Gewalt so schnell wie möglich und ergreift angemessene Maßnahmen, um die Folgen zu begrenzen.
  3. QuickSpace ist berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, solange die Situation höherer Gewalt andauert.
  4. Sollte die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Veranstaltung ihren wirtschaftlichen Wert verlieren oder sollte eine Erfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich sein, ist QuickSpace berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Bereits entstandene Kosten und bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.
  5. Zusätzliche Kosten aufgrund höherer Gewalt, wie Lagerung, Rücktransport und Überstunden, können weiterberechnet werden.

Preisanpassung bei Transport, Logistik und externen Kosten

  1. Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Kostenfaktoren. Sollten sich nach Vertragsabschluss Änderungen bei den Kosten ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von QuickSpace liegen, ist QuickSpace berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
  2. Unter Kostenfaktoren im Sinne von Absatz 1 sind unter anderem zu verstehen:
    a. Transportkosten, darunter Kosten von Transportunternehmen, Logistikpartnern und Speditionen
    b. Kraftstoffpreise und Kraftstoffzuschläge
    c. Kosten für mautpflichtige Straßen, Umweltzonen und sonstige transportbezogene Abgaben
    d. Kosten, die sich aus Änderungen von Gesetzen und Vorschriften ergeben
    e. Einfuhrzölle, Zollgebühren und sonstige Kosten des internationalen Handels
    f. Kosten für vorübergehende Einfuhren, einschließlich (e)ATA-Carnets oder vergleichbarer Zolldokumente
    g. Versicherungsprämien für Transport- oder Logistikrisiken
    h. Kosten infolge von Engpässen bei Transportkapazitäten oder Störungen in der Lieferkette
    i. Kosten, die sich aus geopolitischen Entwicklungen, Handelsbeschränkungen oder Sanktionsmaßnahmen
    j. Kosten infolge erheblicher Wechselkursschwankungen
    k. sonstige externe Kosten, die die Erfüllung des Vertrags beeinflussen und von QuickSpace zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vernünftigerweise nicht vorhergesehen werden konnten.
  3. QuickSpace wird dem Mieter eine Preisanpassung rechtzeitig und schriftlich mitteilen, unter Angabe des Grundes für die Preisanpassung und, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, einer Aufschlüsselung der betreffenden Kostenänderung.
  4. Eine Preisanpassung betrifft ausschließlich den Teil des Vertrags, auf den sich die betreffende Kostenänderung bezieht, und wird nach billigem Ermessen festgelegt.
  5. Erfolgt die Erfüllung des Vertrags mehr als drei Monate nach dem Datum des Angebots, gelten die Transport- und Logistikkosten als auf indikativen Marktpreisen basierend und können an die zum Zeitpunkt der Erfüllung geltenden Tarife angepasst werden.
  6. Erfolgt die Vertragserfüllung mehr als zwölf Monate nach dem Datum des Angebots, ist QuickSpace berechtigt, die entsprechenden Kosten auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktpreise vollständig anzupassen, ohne dass dies dem Mieter ein Recht auf kostenlose Auflösung des Vertrags einräumt.
  7. Preisanpassungen gemäß diesem Artikel berechtigen den Mieter nicht zur Kündigung des Vertrags, sofern die Preisänderung auf nachweisbare Änderungen externer Kostenfaktoren zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von QuickSpace liegen.
  8. Wenn der Mieter den Transport selbst organisiert oder einen Spediteur beauftragt, ist QuickSpace von jeglicher Haftung für Änderungen der Transportkosten, Verzögerungen oder während des Transports entstandene Schäden befreit.
  9. Dieser Artikel lässt das Recht von QuickSpace unberührt, im Falle außergewöhnlicher und unvorhergesehener Umstände zusätzliche Vereinbarungen mit dem Mieter zu treffen, um die Erfüllung des Vertrags weiterhin zu ermöglichen.

Beendigung

  1. QuickSpace ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen, wenn: der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen ausbleiben, Insolvenz, Zahlungsaufschub, Konkurs, Pfändung oder ein vergleichbarer Zustand vorliegt oder eine Fortsetzung des Vertrags nach vernünftigem Ermessen nicht zumutbar ist.
  2. Bei Beendigung werden alle Forderungen sofort fällig.
  3. Der Mieter erklärt sich bereit, bei der sofortigen Rückgabe mitzuwirken, und gewährt QuickSpace Zugang zum Standort für die Rücknahme, soweit dies erforderlich und zulässig ist.

Geistiges Eigentum und Markenbildung

  1. Alle Rechte an Produkten, Entwürfen, Dokumentationen und Marken von QuickSpace verbleiben bei QuickSpace.
  2. Das Anbringen von Markenzeichen durch den Mieter auf Produkten ist nur nach schriftlicher Genehmigung und gemäß den Anweisungen gestattet. Der Mieter garantiert, dass die bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt QuickSpace von Ansprüchen aus geistigem Eigentum frei.

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

  1. Der Mieter hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften, Veranstaltungsortregeln und Sicherheitsvorschriften ein.
  2. Der Mieter ist für alle Genehmigungen und Anmeldungen verantwortlich und stellt QuickSpace von Bußgeldern und Ansprüchen frei, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften durch den Mieter ergeben.

Haftung

  1. QuickSpace haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die die direkte Folge eines zurechenbaren Verschuldens von QuickSpace sind.
  2. QuickSpace haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden oder Schäden aufgrund von Veranstaltungsabsagen, Verzögerungen oder Stillstand.
  3. Die Gesamthaftung von QuickSpace ist auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt: den Rechnungswert des Teils des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, oder den Betrag, den der Versicherer von QuickSpace im jeweiligen Fall auszahlt.
  4. Keine Bestimmung des Vertrags schließt die Haftung für Schäden aus, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Führungskräften von QuickSpace verursacht wurden.
  5. Der Mieter erkennt an, dass die zwingenden Rechte von Geschädigten im Rahmen der Produkthaftung nicht vertraglich eingeschränkt werden.

Haftungsfreistellung

  1. Der Mieter stellt QuickSpace von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang stehen mit: der Nutzung der Produkte, der Montage oder Demontage durch den Mieter oder Dritte, der Nichteinhaltung von Spezifikationen, Anweisungen oder Sicherheitsvorschriften, der Befestigung an Gebäuden oder der Integration mit Traversen und AV-Anlagen, der Kontrolle von Menschenmengen und dem Publikumszugang sowie Genehmigungen und der Einhaltung lokaler Vorschriften.
  2. Der Mieter unterstützt QuickSpace gerichtlich und außergerichtlich, trägt die Rechtskosten und schließt ohne Zustimmung keinen Vergleich.

      3. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, ist QuickSpace berechtigt, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Alle Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Kopfgröße

Treten mehrere Parteien als Mieter auf, haften sie gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Für den Vertrag gilt niederländisches Recht.
  2. Das Gericht Overijssel, Standort Almelo, ist ausschließlich zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. QuickSpace ist darüber hinaus berechtigt, zur Eintreibung von Forderungen oder zur Erwirkung einstweiliger Maßnahmen vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Mieters Klage zu erheben.
  3. Das Wiener Kaufrecht (CISG) ist, soweit anwendbar, ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  1. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten durch den Mieter ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von QuickSpace zulässig.
  2. Sollte QuickSpace eine Bestimmung nicht durchsetzen, bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses Recht.
  3. Erfolgt die Kommunikation per E-Mail, gilt dies als schriftliche Mitteilung, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben

Neueste

Projekte

Alle Projekte
70-75
20 - 25
50 - 60
85 - 95
120 - 140
140 - 160
190 - 210
230 - 250
130 - 140
90 - 100
18 - 22
26 - 30
10 - 12
36 - 40
48 - 54
68-72
68 - 72
66 - 72
16 - 40
30 - 34
65 - 70
160 - 180
4 - 8
n/A
10 - 16
Anschließbar
12 - 16
0 - 2
18 - 22
1 - 2
20 - 25
4 - 28
24 - 28
8 - 140
35 - 40
10 - 16
40 - 45
12 - 40
40 - 50
20 - 250
60 - 66
40 - 50
70 - 75
85 - 95
90 - 100
100 - 120
120 - 140
140 - 160
190 - 210
230 - 250

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